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Verkaufsstopp für Acer und Asus in Deutschland
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Verkaufsstopp für Acer und Asus in Deutschland

Verkaufsstopp für Acer und Asus in Deutschland

Acer und Asus dürfen ab sofort in Deutschland keine Laptops und Desktop-PCs mehr verkaufen. Diese Entscheidung wurde von einem Münchner Gericht im Januar 2026 getroffen, wie die Seite Juve Patent berichtet.

Der Verkaufsstopp ist das Ergebnis eines Patentstreits mit Nokia, das Ansprüche gegen Acer, Asus und Hisense geltend gemacht hat. Die Streitigkeiten betreffen insgesamt drei Patente zur Video-Codierung, insbesondere das Patent EP2661892, das die Codierung von h.265-Videos (auch bekannt als HEVC-Videos) betrifft.

Das Gericht entschied, dass Acer und Asus die Patente nicht weiter verletzen dürfen, was zur Folge hat, dass sie keine Produkte verkaufen können, die diese Codierungsmethode nutzen. Hisense hat sich entschieden, für die genutzten Patente zu bezahlen, während Acer und Asus die Entscheidung anfechten.

Auf der Webseite von Acer Deutschland sind bereits die Auswirkungen des Urteils sichtbar. Der Online-Shop ist derzeit aufgrund von Wartungsarbeiten nicht erreichbar, was darauf hindeutet, dass das Unternehmen sein Angebot an die gerichtlichen Vorgaben anpassen muss.

Acer hat auf Anfrage ein Statement abgegeben, in dem es heißt: "Acer respektiert geistiges Eigentum anderer Unternehmen und Organisationen. Gemäß einem Urteil des Landgerichts München I (Az. 7 O 4100/25 vom 22. Januar) mussten wir unsere Vertriebsmaßnahmen in Deutschland für betroffene Produkte vorübergehend einstellen."

Das Unternehmen kündigte an, weitere rechtliche Mittel zu prüfen, um schnellstmöglich eine faire Lösung zu erreichen. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, können keine weiteren Details kommentiert werden.

Asus hat ebenfalls auf die Situation reagiert und seine offizielle Website sowie den Online-Shop in Deutschland vorübergehend geschlossen. Diese Schließung ist auf eine einstweilige Verfügung zurückzuführen, die sich auf ausgewählte ASUS-PCs und Produkte bezieht, die High Efficiency Video Coding (HEVC) verwenden.

Asus erklärte, dass alle Kundendienstleistungen in Deutschland weiterhin uneingeschränkt verfügbar bleiben und bestehende Kunden weiterhin Support erhalten. Das Unternehmen prüft ebenfalls rechtliche Schritte, um eine faire Lösung zu erzielen.

Die Entscheidung des Gerichts hat erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Laptops und PCs der beiden Hersteller in Deutschland. Käufer werden es in naher Zukunft deutlich schwieriger haben, Produkte von Acer und Asus zu erwerben.

Beide Unternehmen haben angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Acer plant zudem, eine eigene Klage gegen Nokia einzureichen, um die Nutzung einer nicht näher bezeichneten Technologie zu klären.

Das Urteil betrifft nicht alle Produktkategorien. Monitore, Router, E-Scooter und Zubehör bleiben von der Entscheidung unberührt und sind weiterhin verfügbar.

Das Landgericht München I hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Nutzung der fraglichen Patente durch Acer und Asus nicht zulässig ist. Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Unternehmen und Nokia könnten sich über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf andere Hersteller haben, die ähnliche Technologien verwenden. Die Branche beobachtet die Entwicklungen aufmerksam, da sie möglicherweise weitreichende Konsequenzen für die Video-Codierungstechnologie in der gesamten Industrie haben könnten.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des geistigen Eigentums sind in der Technologiebranche nicht neu. Unternehmen investieren erhebliche Ressourcen in die Verteidigung ihrer Patente und versuchen, ihre Marktanteile zu sichern.

Die Situation verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen Hardware-Hersteller stehen, wenn es um die Einhaltung von Patenten geht. Die Komplexität der Technologie und die Vielzahl an Patenten können zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.

Die nächsten Schritte der Unternehmen werden entscheidend sein, um die Situation zu klären. Acer und Asus müssen nun strategisch planen, wie sie auf die gerichtlichen Vorgaben reagieren und ihre Produkte anpassen können.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Technologien wie HEVC sind komplex und unterliegen ständigen Veränderungen. Unternehmen müssen sich kontinuierlich anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Das Urteil des Landgerichts München I könnte auch andere Unternehmen dazu veranlassen, ihre eigenen Technologien und Patente zu überprüfen, um ähnliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die Entwicklungen in diesem Patentstreit werden weiterhin genau verfolgt, da sie möglicherweise Auswirkungen auf die gesamte Branche haben könnten. Die nächsten Monate könnten entscheidend für die Zukunft von Acer und Asus in Deutschland sein.

Das Landgericht München I hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Nutzung der fraglichen Patente durch Acer und Asus nicht zulässig ist. Die Aktenzeichen der Verfahren lauten 7 O 4100/25 für Acer und 7 O 4102/25 für Asus.

Tags: Acer Asus Nokia Patentstreit HEVC Landgericht München Technologie Video-Codierung

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