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Bundesnetzagentur entfernt 7,7 Millionen Geräte vom Markt
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Bundesnetzagentur entfernt 7,7 Millionen Geräte vom Markt

Bundesnetzagentur entfernt 7,7 Millionen Geräte vom Markt

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 insgesamt 7,7 Millionen elektronische Geräte mit erheblichen Mängeln vom deutschen Markt entfernt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte, dass diese Geräte in Europa nie hätten vertrieben werden dürfen.

Bei den durchgeführten Stichproben stellte die Behörde sowohl formale als auch grundlegende Mängel fest. Zu den formalen Mängeln zählen unter anderem fehlende CE-Kennzeichnungen und unzureichende Angaben zum verantwortlichen Unternehmen. Grundlegende Mängel betreffen vor allem die Überschreitung von Störaussendungsgrenzwerten, die zu Funkstörungen bei anderen Geräten führen können.

Die Bundesnetzagentur führt ihre Kontrollen sowohl im Online- als auch im stationären Handel durch und arbeitet dabei eng mit dem Zoll zusammen. Die Marktüberwachung ist für die Kontrolle von Geräten zuständig, die unter die EU-Funkanlagenrichtlinie sowie die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit fallen.

Im Jahr 2025 identifizierte die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur 1.266 auffällige Angebote, während im Jahr 2024 1.426 Angebote festgestellt wurden. Diese Angebote wurden den Verkaufsplattformen gemeldet, die daraufhin die entsprechenden Produkte vom Markt nahmen.

Die betroffenen Geräte umfassten eine Stückzahl von über 5 Millionen, wobei die höchsten Stückzahlen bei bestimmten Modellen von Smartwatches und Funkgeräten festgestellt wurden. Einige Smartwatch-Modelle wurden im EU-Schnellwarnsystem Safety-Gate als nicht verkehrsfähig gelistet, da sie eine Blutzuckermessung anboten, die jedoch nur simuliert war.

Die Bundesnetzagentur stellte auch fest, dass diese Smartwatches die Vorgaben des Funkanlagengesetzes nicht einhielten. Die Behörde meldete die entsprechenden Verkaufsangebote an die Betreiber der Verkaufsplattformen, die diese daraufhin löschten.

Im deutschen Einzelhandel überprüfte die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 knapp über 2.100 Gerätetypen, was einen Anstieg im Vergleich zu 1.540 im Jahr 2024 darstellt. Von den überprüften Gerätetypen hielten bemerkenswerte 58 Prozent die Vorgaben nicht ein, was einer Stückzahl von rund 1,9 Millionen Geräten entspricht.

Ein Beispiel für einen problematischen Gerätetyp sind Wechselrichter für Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen, die erheblich die Störaussendungsgrenzwerte überschritten. Solche Geräte können das Risiko von Störungen bei IP-Dienstprodukten wie Heimroutern im nahen Umfeld erhöhen.

Die Bundesnetzagentur hat sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit und Qualität von elektronischen Geräten auf dem Markt zu gewährleisten. Klaus Müller betonte, dass die Behörde weiterhin rigoros gegen nicht konforme Produkte vorgehen wird.

Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur ist ein wichtiger Bestandteil der Verbraucherschutzmaßnahmen in Deutschland. Die Behörde plant, ihre Kontrollen auch in Zukunft zu intensivieren, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 über 7,7 Millionen mangelhafte Geräte vom Markt entfernt.

Tags: Bundesnetzagentur Marktüberwachung elektronische Geräte Verbraucherschutz Sicherheit

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