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Bundesnetzagentur führt App zur Internetgeschwindigkeitsmessung ein

Bundesnetzagentur führt App zur Internetgeschwindigkeitsmessung ein

Ab dem 20. April 2026 Die Bundesnetzagentur hat in ihrer heute veröffentlichten Regelung "Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk" die Funktionsweise der App erläutert. Verbraucher können mit der App überprüfen, ob die Qualität ihres mobilen Internetzugangs erheblich von der vertraglich vereinbarten Maximalleistung abweicht. Bei nachgewiesener Minderleistung können sie Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte geltend machen. Für den Nachweis einer Minderleistung sind insgesamt 30 Messungen erforderlich, die sich auf fünf Kalendertage verteilen.

An jedem dieser Tage sind sechs Messungen durchzuführen. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit, verringert um bestimmte Abschläge, nicht erreicht wird. Sollte bereits nach drei Messtagen ein ausreichender Nachweis vorliegen, kann die Messkampagne vorzeitig beendet werden. Die Abschläge, die für die Messungen gelten, variieren je nach Haushaltsdichte. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte beträgt der Abschlag 75 Prozent, was bedeutet, dass mindestens 25 Prozent der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit erreicht werden müssen.

In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte liegt der Abschlag bei 85 Prozent, während in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte ein Abschlag von 90 Prozent gilt. Die App ist anbieter- und technologieunabhängig, was bedeutet, dass sie von allen Mobilfunkkunden genutzt werden kann, unabhängig von ihrem Anbieter. Alle ermittelten Ergebnisse können orts- und zeitgebunden auf dem Smartphone gespeichert werden. Dies ermöglicht es den Nutzern, ihre Messdaten einfach zu verwalten und bei Bedarf ihrem Anbieter vorzulegen. Die Einführung dieser App zielt darauf ab, die Transparenz im Mobilfunkmarkt zu erhöhen und den Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre Verträge zu geben.

Die Bundesnetzagentur betont, dass die Regelungen dazu beitragen sollen, die Qualität der Mobilfunkdienste zu verbessern und die Rechte der Verbraucher zu stärken. Die App wird ab dem 20. April 2026 verfügbar sein. Verbraucher können sie über die offiziellen Kanäle der Bundesnetzagentur herunterladen. Die Behörde erwartet, dass die neue Regelung und die App dazu führen werden, dass mehr Nutzer ihre Internetgeschwindigkeit aktiv überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen ihre Anbieter einleiten.

Bundesnetzagentur hat das Bundesgebiet in Rasterzellen mit einer Größe von 300 mal 300 Metern unterteilt, um die Messungen regional differenziert durchführen zu können. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Ergebnisse der Messungen die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort widerspiegeln und eine faire Bewertung der Mobilfunkqualität ermöglichen. Die App wird als ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verbraucherrechte im Mobilfunksektor angesehen. Die Bundesnetzagentur plant, die Nutzer über die Funktionsweise der App und die Durchführung der Messungen umfassend zu informieren, um sicherzustellen, dass die Verbraucher die neuen Möglichkeiten optimal nutzen können.

Die Bundesnetzagentur hat bereits angekündigt, dass sie die Ergebnisse der Messungen regelmäßig auswerten wird, um die Entwicklung der Mobilfunkqualität in Deutschland zu beobachten. Diese Daten sollen auch dazu beitragen, die Anbieter zur Verbesserung ihrer Dienste zu motivieren und die Wettbewerbsbedingungen im Mobilfunkmarkt zu optimieren. Die App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" wird ab dem 20. April 2026 für alle Mobilfunkkunden in Deutschland verfügbar sein.

Tags: Bundesnetzagentur Mobilfunk Internetgeschwindigkeit Verbraucherrechte App

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