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EuGH verurteilt Ungarn wegen Lizenzentzug von Klubradio
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EuGH verurteilt Ungarn wegen Lizenzentzug von Klubradio

EuGH verurteilt Ungarn wegen Lizenzentzug von Klubradio

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. Februar 2026 Ungarn wegen des Lizenzentzugs des unabhängigen Radiosenders Klubradio verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass dieser Schritt eine Verletzung der in der Charta der EU-Grundrechte verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit darstellt. Die Klage wurde von der EU-Kommission eingereicht, die die ungarische Regierung wegen der Unterdrückung kritischer Stimmen durch die Orbán-Regierung anprangerte. Klubradio, der bedeutendste unabhängige Radiosender Ungarns, musste 2021 sein reguläres Radioprogramm einstellen.

Lizenzentzug erfolgte, nachdem ein 2014 zwischen dem Sender und dem ungarischen Medienrat abgeschlossener Vertrag nicht verlängert wurde. Der Medienrat begründete die Entscheidung mit angeblichen Verstößen des Senders gegen die Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung von Sendequoten. Der EuGH stellte fest, dass die Vorwürfe gegen Klubradio entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten betrafen oder Aspekte, die nicht zu einem Lizenzentzug führen dürften. Das Gericht kritisierte die ungarische Gesetzgebung, die eine automatische Ablehnung der Lizenzverlängerung bei solchen Verstößen vorsieht, als unverhältnismäßig und nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Entscheidung des EuGH hebt hervor, dass die Vergabe von Funkfrequenzen nach objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien erfolgen muss.

Das ungarische Mediengesetz, das den Lizenzentzug rechtfertigte, wurde als nicht konform mit den Anforderungen des EU-Rechts angesehen. Der EuGH betonte, dass Ungarn damit gegen seine Verpflichtungen aus den EU-Verträgen verstoßen hat. Ungarn sieht sich derzeit mehreren Verfahren vor dem EuGH gegenüber, die sich mit mutmaßlichen Verstößen gegen EU-Recht befassen. Kritiker werfen der Regierung unter Viktor Orbán vor, systematisch kritische Stimmen in Medien, Justiz und Zivilgesellschaft zu unterdrücken. Orbán hat sich wiederholt als Gegner der EU positioniert, während Ungarn als einer der letzten Verbündeten Russlands innerhalb der Union gilt.

Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen für die Medienlandschaft in Ungarn haben. Experten warnen, dass der Lizenzentzug für Klubradio ein Beispiel für die zunehmende Kontrolle der Regierung über unabhängige Medien darstellt. Die ungarische Regierung hat in der Vergangenheit immer wieder Maßnahmen ergriffen, die die Pressefreiheit einschränken. Die ungarische Regierung hat bislang nicht auf das Urteil des EuGH reagiert. Beobachter erwarten jedoch, dass die Entscheidung zu weiteren Spannungen zwischen der EU und Ungarn führen könnte.

EU-Kommission hat bereits angekündigt, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn weiterhin genau zu überwachen. Die Klage gegen Ungarn ist Teil eines größeren Trends, bei dem die EU versucht, Mitgliedstaaten zur Einhaltung gemeinsamer Werte zu bewegen. Der EuGH hat in der Vergangenheit ähnliche Urteile gefällt, die sich gegen andere Mitgliedstaaten richteten, die gegen die Grundrechte verstoßen haben. Die ungarische Regierung steht unter Druck, ihre Mediengesetze zu reformieren, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden. Das Urteil des EuGH könnte auch Auswirkungen auf andere unabhängige Medien in Ungarn haben, die sich in einer zunehmend repressiven Umgebung befinden.

Die Entscheidung könnte als Präzedenzfall dienen, um die Rechte von Medienorganisationen in der EU zu stärken. Der EuGH hat in seiner Urteilsbegründung betont, dass die Freiheit der Medien ein grundlegendes Element der Demokratie ist. Das Urteil des EuGH trägt die Aktenzeichen C-92/23 und wurde am Donnerstag in Luxemburg verkündet. Die ungarische Regierung hat bis zum 30. April 2026 Zeit, auf die Entscheidung zu reagieren.

Tags: Ungarn EuGH Klubradio Meinungsfreiheit Medienrecht Orbán EU-Recht

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