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AfD-Politiker verdienen unzulässig mit Youtube-Videos
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AfD-Politiker verdienen unzulässig mit Youtube-Videos

AfD-Politiker verdienen unzulässig mit Youtube-Videos

AfD-Bundestagsabgeordnete haben durch die Veröffentlichung ihrer Reden auf Youtube unzulässige Einnahmen erzielt. Die Bundestagsverwaltung stellte fest, dass die Einkünfte aus Werbung resultierten, die den Videos vorgeschaltet war. Diese Praxis wurde sowohl von der Bundestagsverwaltung als auch von der AfD-Fraktion gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland und der Zeitung „Die Welt“ bestätigt. Die Bundestagsverwaltung erhielt Hinweise auf diese Praxis und informierte die AfD-Fraktion, die daraufhin eine Überprüfung beantragte. In einer Sitzung des Rechtsstellungsausschusses wurde unmissverständlich festgestellt, dass die Monetarisierung von Plenarreden gegen das Abgeordneten-Gesetz verstößt.

Andrea Lindholz, die Vorsitzende des Ausschusses, äußerte sich klar: „Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenarreden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen.“ Die Abgeordneten der AfD waren sich zunächst keiner Schuld bewusst. Nach der Überprüfung akzeptierte die Fraktion jedoch die Auffassung der Bundestagsverwaltung und forderte ihre Mitglieder auf, „politische Videos nicht zu monetarisieren“. Dies geschah, nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig dargelegt wurden. Stephan Brandner, der zweite Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, gab zu, über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren etwa 15.000 Euro durch Werbung auf Youtube eingenommen zu haben. Er hatte dies zunächst für legal gehalten, kam jedoch zu der Erkenntnis, dass die Situation anders zu bewerten sei.

Brandner plant, das eingenommene Geld zurückzuzahlen. Die Bundestagsverwaltung berichtete, dass es „zwei oder drei“ AfD-Abgeordnete gab, die mit ihren Youtube-Videos „wenige hundert Euro“ verdient haben. Diese Zahl steht im Kontrast zu Brandners Einnahmen und wirft Fragen zur Transparenz und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf. Die AfD-Fraktion hat sich nach den Vorfällen um eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen bemüht. Die Abgeordneten wurden darauf hingewiesen, dass die Abgeordnetenentschädigung alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdeckt.

Dies bedeutet, dass zusätzliche Einkünfte aus der Monetarisierung von Reden nicht zulässig sind. Die Diskussion über die Monetarisierung von politischen Inhalten auf Plattformen wie Youtube wirft auch breitere Fragen zur Ethik und Transparenz im politischen Raum auf. Experten fordern eine klare Regelung, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Die AfD hat sich verpflichtet, die Einnahmen zurückzuzahlen und die Monetarisierung ihrer politischen Inhalte einzustellen. Diese Entscheidung wurde in einer internen Mitteilung an die Abgeordneten kommuniziert.

Die Fraktion sieht sich in der Verantwortung, die Integrität des politischen Amtes zu wahren. Die Bundestagsverwaltung wird die Einhaltung dieser neuen Richtlinien überwachen. Die rechtlichen Konsequenzen für die Abgeordneten, die gegen das Abgeordneten-Gesetz verstoßen haben, sind noch nicht abschließend geklärt. Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung erklärte, dass die Überprüfung der Einnahmen und die Rückzahlung der Gelder im Fokus stehen. Die Vorfälle haben bereits zu einer breiten Diskussion über die Rolle von sozialen Medien in der Politik geführt. Die Bundestagsverwaltung plant, die Richtlinien zur Nutzung von Plattformen wie Youtube zu überarbeiten, um zukünftige Verstöße zu vermeiden. Ein konkretes Datum für die Veröffentlichung dieser neuen Richtlinien steht noch aus.

Tags: AfD Bundestag Youtube Politik Einnahmen Werbung Andrea Lindholz Stephan Brandner

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