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Bundestag verabschiedet Kritis-Dachgesetz
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Bundestag verabschiedet Kritis-Dachgesetz

Bundestag verabschiedet Kritis-Dachgesetz

Der Bundestag hat am 29. Januar 2026 das Kritis-Dachgesetz verabschiedet, das Unternehmen und Teile der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen auferlegt. Ziel ist es, die Infrastruktur gegen Angriffe von Kriminellen sowie gegen Anschläge von Extremisten zu schützen.


Das Gesetz sieht Maßnahmen wie Zäune, Zugangsbeschränkungen und die Identifizierung technischer Schwachpunkte vor, um Risiken zu minimieren. Diese Regelungen sollen auch dazu dienen, Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.


Das Kritis-Dachgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und wurde mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, konnte jedoch aufgrund der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht werden.


Für Unternehmen der kritischen Infrastruktur, zu denen große Energieversorger und Wasserwerke zählen, sieht das Gesetz nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Bei Regelverstößen sind Bußgelder vorgesehen.


Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt besonders relevant, nachdem ein Brandanschlag Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte. Auf diesen Vorfall reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag, der die Bundesregierung auffordert, bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen.


Die AfD äußerte Kritik an dem Gesetz, stimmte jedoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur als notwendig erachtet wird. Der AfD-Abgeordnete Arne Raue bezeichnete das Gesetz als "Ausweitung staatlicher Kontrolle" und kritisierte die umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden.


Rasha Nasr von der SPD erklärte, dass das Gesetz eine Öffnungsklausel enthält, die es den Ländern ermöglicht, die darin enthaltenen Verpflichtungen auch auf Betreiber kleinerer Anlagen auszuweiten. Der Deutsche Städtetag hatte zuvor kritisiert, dass der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur zu hoch sei.


Jan Köstering von der Linken warf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, den Brandanschlag von Berlin als Vorwand zu nutzen, um sich als Sicherheitsgarant zu inszenieren. Die Debatte um den Schutz kritischer Infrastruktur wird in den kommenden Wochen weitergeführt.


Das Kritis-Dachgesetz tritt am 1. März 2026 in Kraft.

Tags: Bundestag Kritis-Dachgesetz Infrastruktur Sicherheit EU-Richtlinie

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