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Münchner Vater erhält Ärger wegen Falschparker-Fotos
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Münchner Vater erhält Ärger wegen Falschparker-Fotos

Münchner Vater erhält Ärger wegen Falschparker-Fotos

Ein Vater aus München hat sich mit der Datenschutzbehörde angelegt, nachdem er regelmäßig Fotos von mutmaßlich falsch parkenden Elterntaxis vor der Schule seiner Kinder gemacht hat. Diese Maßnahme sollte auf die Problematik des Falschparkens aufmerksam machen, führte jedoch zu einem amtlichen Schreiben vom Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Der Mann dokumentiert die Falschparker, um die Sicherheit seiner Kinder und anderer Schüler zu gewährleisten. Er argumentiert, dass das Parkverhalten der Eltern eine Gefährdung für die Kinder darstellt, die die Schule betreten oder verlassen. Die Fotos wurden in der Hoffnung gemacht, dass die Eltern ihr Verhalten ändern.

Die Datenschutzbehörde hat jedoch Bedenken geäußert, dass das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen könnte. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Bilder möglicherweise nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die Fahrer und Passanten zeigen.

Der Vater hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass er die Fotos ausschließlich zur Dokumentation und nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung gemacht hat. Er sieht sich als Teil einer Gemeinschaft, die sich um die Sicherheit der Kinder sorgt und glaubt, dass sein Handeln im besten Interesse aller ist.

Die Datenschutzbehörde hat in ihrem Schreiben klargestellt, dass die Erfassung von Bildmaterial, das Personen identifizierbar macht, strengen Regeln unterliegt. Dies gilt insbesondere in öffentlichen Bereichen, wo das Fotografieren von Personen ohne deren Zustimmung problematisch sein kann.

Der Vorfall hat eine Diskussion über die Grenzen von Datenschutz und öffentlichem Interesse ausgelöst. Viele Eltern unterstützen den Vater und fordern mehr Maßnahmen gegen Falschparker, während andere die Bedenken der Datenschutzbehörde ernst nehmen.

Die Stadt München hat bisher keine offiziellen Maßnahmen zur Lösung des Problems angekündigt. Der Vater plant, weiterhin auf die Problematik aufmerksam zu machen, sieht sich jedoch nun mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert.

Die Datenschutzbehörde hat in ihrem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der DSGVO für alle Bürger gilt und dass Verstöße Konsequenzen haben können. Der Vater hat bis zum 15. Februar 2026 Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren.

Tags: München Datenschutz Falschparker DSGVO Schule Verkehrssicherheit

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